, Vorstand

Trainingsbetrieb ab 1. März 2021

Der Bundesrat hat Lockerungsmassnahmen präsentiert, welche verbindlich ab dem 1. März 2021 gelten und welche sich positiv auf Teilbereiche unseres Fussballbetriebs auswirken.
Für uns bedeutet dies konkret Folgendes:

  • Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger (Junioren und Nachwuchsteam) können als komplette Teams trainieren und spielen.
  • Spieler mit Jahrgang 2000 und älter (Aktive und Senioren) können die Fussballplätze in Gruppen von maximal 15 Personen für Trainings ohne Körperkontakt nutzen. Wettkämpfe sind für diese Kategorien noch verboten.

Somit kann unter den vorangehenden Vorgaben und den nachfolgenden Punkten ab dem 1. März am Riedweg trainiert werden:

  • Die Witterungsverhältnisse lassen einen Trainingsbetrieb zu. Sollten sich die Verhältnisse verschlechtern behalten wir uns vor, das Trainingsgelände wieder zu sperren. Die Information erfolgt in diesem Fall vorangehend an die Trainer.
  • Die allgemeinen Schutzmassnahmen (Hygiene, Abstand) werden konsequent eingehalten und angewendet!
  • Eine Durchmischung der Mannschaften (vor/während/nach dem Training) ist nicht erlaubt!
  • Die Garderoben stehen für den Trainingsbetrieb bis auf weiteres nicht zur Verfügung.

Die momentane Situation stimmt uns doch verhalten positiv und so können wir einen ersten Schritt zurück zum Trainingsalltag machen. Nach den nächsten Informationen ab Mitte April 2021 oder je nach Veränderung der Lage werden wir wieder informieren.
Bei einem möglichen Start des Meisterschaftsbetriebes wollen wir bereit sein. Mit sportlichen Grüssen und bleibt gesund!
Vorstand + Corona-Verantwortliche SCG
März 21

pdf